Spoke 35

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Ab dem 7.2.2018 im Handel

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ABSCHAFFUNG DER DYNAMOPFLICHT

Meistens sind Änderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Aber heute wurde von der Senatskanzelei beschlossen, das man in Zukunft nicht zwingend einen Dynamo nutzen muss um seine Licher zu speisen, sondern das die Energie auch von einem Akku oder einer Batterie bereit gestellt werden darf:
Auf Initiative von Hamburg hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung in die von der Bundesregierung vorgelegten vielfältigen Änderungen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine weitere Änderung eingefügt, die endlich die veraltete Dynamo-Pflicht abschafft. Künftig können Fahrräder für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte entweder mit einem Dynamo oder mit einer Batterie oder mit einem wiederaufladbaren Akku ausgerüstet sein.

In der Praxis werden bereits seit Jahren vielfach nur noch Batterie- oder Akku-Leuchten verwendet. Daneben musste nach der veralteten Vorschrift der StVZO trotzdem immer ein Dynamo am Fahrrad vorhanden sein. Dieser alte Zopf wird jetzt abgeschnitten; Fahrradfahrer haben nun die freie Wahl, mit welcher Energiequelle sie Scheinwerfer und Schlussleuchte am Fahrrad betreiben wollen. Die Bundesregierung arbeitet seit Jahren an einer Neuregelung der Rechtsvorschriften zur Fahrradbeleuchtung, hat aber bisher keinen Vorschlag dazu vorgelegt. Hamburg ist deswegen jetzt aktiv geworden und hat dafür gesorgt, dass eine moderne und praxisgerechte Rechtsvorschrift zur Fahrradbeleuchtung in die StVZO aufgenommen wird.


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